Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Zwei Studentinnen gehen einen Gang zwischen Arbeitskabinen in der Zentralbibliothek entlang SUB Göttingen

Vergabebedingungen

Arbeitskabinen und Bücherwagen

Die Arbeitskabinen werden maximal für ein Semester vergeben. Die Arbeitskabinen im Historischen Gebäude und in der Bereichsbibliothek Kulturwissenschaften werden bevorzugt an Nutzende der jeweiligen Bestände vor Ort vergeben.

Die Schlüssel für die abschließbaren Bücherwagen in der Zentralbibliothek werden an der dortigen Servicetheke für vier Wochen ausgegeben. Eine Verlängerung ist möglich, solange noch Wagen für neue Interessenten zur Verfügung stehen.

Wird eine Kabine oder ein Wagen maximal eine Woche nicht benutzt, kann das Bibliothekspersonal ohne Rücksprache räumen und neu vergeben. Im Krankheits- oder Urlaubsfall benachrichtigen Sie uns bitte rechtzeitig.

Das Bibliothekspersonal hat jederzeit das Recht, die Arbeitskabinen zu Kontrollzwecken zu betreten bzw. die Bücherwagen zu öffnen.

Die Schlüssel für die Arbeitskabinen und Bücherwagen im Historischen Gebäude müssen grundsätzlich beim Verlassen der Bibliothek abgegeben werden. Ausgabe und Rücknahme der Schlüssel werden durch Unterschrift quittiert. Bei Verlust des Schlüssels werden Kosten für den Austausch Schließzylinders in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wird gemäß der Gebührenordnung des Landes Niedersachsen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet.

Die Bücher müssen im Bücherwagen jederzeit kontrollierbar mit dem Rücken nach vorne angeordnet sein. Die Bücherwagen sind nach Gebrauch in den vorgesehenen Bereichen zurückzustellen.

Freihandbestände

Bücher und Zeitschriften aus den Freihandbereichen dürfen nur für die Dauer der unmittelbaren Nutzung in den Arbeitskabinen und Bücherwagen aufbewahrt werden und müssen danach wieder an die Standorte zurückgestellt werden. Ausgenommen hiervon sind nachweislich ausgeliehene Bücher und Materialien.

Haftung

Die Bibliothek haftet nicht für Bücher, Wertgegenstände und sonstige Materialien, die in den Arbeitskabinen und Bücherwagen aufbewahrt werden. Für Schäden, die infolge der Räumung auftreten, haften bei leichter Fahrlässigkeit weder die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen noch deren Angehörige persönlich.

Die Bereitstellung von Arbeitskabinen und Bücherwagen ist eine freiwillige Leistung der Bibliothek, auf die kein Anspruch besteht. Die Vereinbarungen können daher seitens der Bibliothek jederzeit ohne weiteres widerrufen werden.